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AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20
- LG Bonn, 21.09.2021 - 8 S 42/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93
Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi
Auszug aus AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20
Ausnahmsweise können die Kosten für das Mieten eines Ersatztaxi, die höher als der ohne Miettaxi zu erwartende Gewinnentgang sind, jedoch nicht zu ersetzen sein, wenn der Ersatz nach einer die schützenswerten Interessen des Geschädigten berücksichtigenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls als unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - VI ZR 20/93 -, Rn. 12, juris; KG Berlin, Urteil vom 30. August 2004 - 12 U 283/03 -, juris). - KG, 30.08.2004 - 12 U 283/03
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Unverhältnismäßige Mietkosten für Anmietung eines …
Auszug aus AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20
Ausnahmsweise können die Kosten für das Mieten eines Ersatztaxi, die höher als der ohne Miettaxi zu erwartende Gewinnentgang sind, jedoch nicht zu ersetzen sein, wenn der Ersatz nach einer die schützenswerten Interessen des Geschädigten berücksichtigenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls als unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB erscheint (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Oktober 1993 - VI ZR 20/93 -, Rn. 12, juris; KG Berlin, Urteil vom 30. August 2004 - 12 U 283/03 -, juris). - LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2015 - 8 O 6456/14
Ersatzfähigkeit hoher Kosten für Ersatztaxi
Auszug aus AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20
Ebenso sind auch dessen sonstige schutzwürdige Belange zu berücksichtigen, z.B. sein Anliegen, den guten Ruf seines Betriebes nicht zu gefährden, mit vollem Wagenpark disponieren zu können, die sachliche Restkapazität an Kraftfahrzeugen nicht übermäßig beanspruchen zu müssen usw. (…BGH, a.a.O., Rn. 12; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. Oktober 2015 - 8 O 6456/14 -, Rn. 23, juris).
- LG Frankfurt/Main, 22.06.2006 - 18 O 328/04
Auszug aus AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20
Die Entlohnung der Fahrer der Taxis hat außer Betracht zu bleiben, wenn es sich insoweit um leistungsunabhängige feste Kosten handelt, die den Taxiunternehmer auch bei einem Verzicht auf einen Mietwagen belastet hätten (LG Frankfurt, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2-18 O 328/04 -, Rn. 22, juris). - OLG Celle, 17.09.1998 - 22 U 1/98
Grenzen ersatzfähiger Mietwagenkosten bei Ausfall eines Taxis
Auszug aus AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20
In der Rechtsprechung sind bereits als unverhältnismäßig angesehen worden eine Überschreitungen der Mietwagenkosten um 370 % (LG München, Urteil vom 12. März 1999, NZV 2000, 88), 350 % (OLG Celle, Urteil vom 17. September 1998, NZV 1999, 209). - LG München I, 12.03.1999 - 17 S 21087/98
Auszug aus AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20
In der Rechtsprechung sind bereits als unverhältnismäßig angesehen worden eine Überschreitungen der Mietwagenkosten um 370 % (LG München, Urteil vom 12. März 1999, NZV 2000, 88), 350 % (OLG Celle, Urteil vom 17. September 1998, NZV 1999, 209).
- LG Bonn, 21.09.2021 - 8 S 42/21 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 01.03.2021, Az. 124 C 66/20, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.